Die LAV Erdenwerke GmbH ist als Dienstleister zur Abfallentsorgung aufgestellt, die viele Leistungsbereiche abdeckt. Ob Bauschutt, Altholz, Grünschnitt oder Sanitärkeramik – bei uns finden viele Abfallstoffe eine neue Verwertung. Eine moderne Kreislaufwirtschaft ist uns als regional agierendes Unternehmen besonders wichtig, weshalb wir Stoffkreisläufe gezielt mit der Weiterverarbeitung von Abfallmaterialien aus Haus-, Landschafts- und Gartenbau schließen.

Hinter den hier aufgeführten Bildern finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Abfallkategorien.

Logo GfBU Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb

Als mittelständisches Unternehmen im Bereich der Verwertung von organischen Abfällen betreibt die LAV eigene, nach BImSchG genehmigte Verwertungsanlagen zur Kompostierung, Lagerung und Aufbereitung von kompostierfähigen Abfällen (wie beispielsweise Gartenabfälle, Rasenmahd, Wurzelstubben).

Zudem wird bei den LAV Erdenwerken Beton/Bauschutt, sowie Oberboden, Sande und Erdstoff (z.B. beim Hausbau anfallender Bodenaushub etc.) recycelt.

Gewerbliche Unternehmen und Privatpersonen haben gleichermaßen die Möglichkeit, die beschriebenen Abfälle in unsere Erdenwerke zu bringen oder auf Anfrage Grünschnitt abholen zu lassen.

Was wir nicht annehmen

Die LAV Erdenwerke sind zertifiziert in der Verarbeitung kompostierbarer Abfälle und wir tun unser Bestes um die von uns angenommenen Abfälle in einen zukunftsorientierten Stoffkreislauf zurückzuführen. Allerdings sind wir kein Entsorgungsunternehmen und können daher einige Abfälle nicht annehmen.

Keine Annahme von Sperrmüll
  • Stahlbeton
  • Dämmmaterialien, wie Holzwolle oder Leichtbauplatten (Sauerkrautplatten)
  • Gipskarton
  • Sperrmüll (Sofas, Matratzen, Metallschrott, Plastik)
  • Glas, Fenster, Außentüren, Fensterstöcke
  • Asbest
  • Bauholz und Verpackungen A IV
  • Kabeltrommeln aus Vollholz, hergestellt vor 1989 (schadstoffhaltige Beschichtung)
  • Konstruktionshölzer für tragende Teile
  • Holzfachwerk und Dachsparren
  • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich und andere Hölzer mit schädlicher Verunreinigung
Keine Annahme von Konstruktionsholz
Keine Annahme von Bauholz A3
  • Bauholz und Verpackungen A III
  • Palletten mit Verbundmaterialien
  • Imprägniertes Bauholz wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, imprägnierte Gartenmöbel oder Sortimente aus der Landwirtschaft
  • Altholz aus industrieller Anwendung, Wasserbau, abgewrackten Schiffen oder Wagons oder aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
Keine Annahme von Glas
Rinden & Holzprodukte
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Kategorie Entscheidungsmatrix